Praxisnahe Ratgeber & Ressourcen

Wissenswertes für den Alltag als Alleinerziehende

Ob Checklisten, Merkblätter oder kurze Anleitungen – hier finden Sie praktische Hilfen, um finanzielle Entscheidungen sicherer und einfacher zu treffen.

Spar-Tipps für Ein-Eltern-Haushalte

1

Ausgaben im Blick behalten

Nutzen Sie eine einfache Übersicht für laufende Kosten, um schnell zu erkennen, wo Sparpotenziale bestehen.
2

Gemeinsame Anschaffungen planen

Sprechen Sie mit anderen Eltern über gemeinsame Käufe, z. B. bei Spielzeug oder Kleidung.
3

Unterstützung beantragen

Informieren Sie sich über staatliche Hilfen und Förderungen, die Ihnen zustehen könnten.

4

Kleine Beträge sparen

Schon regelmäßige kleine Beträge summieren sich im Jahr – starten Sie mit einem überschaubaren Ziel.

Fragen & Antworten

Das beschäftigt viele Alleinerziehende

Glossar

Begriffe rund um Finanzen

Wichtige Fachbegriffe einfach erklärt – speziell für Alleinerziehende und Einsteiger

Notgroschen

Eine finanzielle Reserve, die kurzfristig bei unvorhergesehenen Ausgaben genutzt werden kann, etwa bei Reparaturen oder Krankheit.

Sparen

Kindergeld

Regelmäßige staatliche Zahlung zur Unterstützung von Familien mit Kindern. Anspruch und Höhe variieren nach Lebenssituation.

Leistungen

Unterhaltsvorschuss

Staatliche Leistung, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Antrag und Anspruch werden individuell geprüft.

Leistungen

Alleinerziehend

Person, die ein oder mehrere Kinder ohne festen Partner großzieht und für deren Versorgung alleine verantwortlich ist.

Familie

Vorsorge

Maßnahmen, um finanzielle Sicherheit im Alter oder bei Krankheit zu gewährleisten, z. B. durch Versicherungen.

Absicherung

Steuerklasse II

Spezielle Steuerklasse für Alleinerziehende mit steuerlichen Entlastungen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Steuern

Freibetrag

Ein festgelegter Betrag, der bei der Berechnung der Steuerlast nicht berücksichtigt wird und so zu einer Entlastung führt.

Steuern

Bedarfsgemeinschaft

Begriff aus dem Sozialrecht: Mehrere Personen, die gemeinsam wirtschaften, gelten als Bedarfsgemeinschaft.

Recht